Aktuelles Förderprogramm

Wärmepumpe

Basisförderung


30%

    für alle Sanierer


Wärmepumpenbonus


5%

  • für alle Sanierer
  • bei Wärmequelle Wasser, Erdreich, Abwasser oder natürlichen Kältemitteln


Einkommensbonus


30%

  • SELBSTNUTZENDE WOHNEIGENTÜMER
  • MIT ZU VERSTEUERNDE HAUSHALSEINKOMMEN VON < 40.000 EURO


Max. Investitionssumme  für 1. Wohneinheit 30.000 Euro

ab 2. Wohneinheit je 15.000 Euro, ab 7 Wohneinheiten je 8.000 Euro

Max. Förderung für 1. Wohneinheit:

70% Zuschuss = 21.000 Euro


Biomasseheizung

Basisförderung


30%

  • für alle Sanierer
  • KEINE SOLARTHERMIE - / WÄRMEPUMPEN - PFLICHT


Wärmepumpenbonus


5%

  • für alle Sanierer
  • bei Wärmequelle Wasser, Erdreich, Abwasser oder natürlichen Kältemitteln


Einkommensbonus


30%

  • SELBSTNUTZENDE WOHNEIGENTÜMER
  • MIT ZU VERSTEUERNDE HAUSHALSEINKOMMEN VON < 40.000 EURO


Max. Investitionssumme  für 1. Wohneinheit 30.000 Euro
ab 2. Wohneinheit je 15.000 Euro, ab 7 Wohneinheiten je 8.000 Euro
Max. Förderung für 1. Wohneinheit:
70% Zuschuss = 21.000 Euro


Gebäude/Wärmenetz

Basisförderung


30%

  • für alle Sanierer
  • KEINE SOLARTHERMIE - / WÄRMEPUMPEN - PFLICHT


Wärmepumpenbonus


5%

  • für alle Sanierer
  • bei Wärmequelle Wasser, Erdreich, Abwasser oder natürlichen Kältemitteln


Einkommensbonus


30%

  • SELBSTNUTZENDE WOHNEIGENTÜMER
  • MIT ZU VERSTEUERNDE HAUSHALSEINKOMMEN VON < 40.000 EURO


Max. Investitionssumme für 1. Wohneinheit 30.000 Euro
ab 2. Wohneinheit je 15.000 Euro, ab 7 Wohneinheiten je 8.000 Euro
Max. Förderung für 1. Wohneinheit:
70% Zuschuss = 21.000 Euro

Solarthermie

Basisförderung


30%

  • für alle Sanierer
  • KEINE SOLARTHERMIE - / WÄRMEPUMPEN - PFLICHT


Wärmepumpenbonus


5%

  • für alle Sanierer
  • bei Wärmequelle Wasser, Erdreich, Abwasser oder natürlichen Kältemitteln


Einkommensbonus


30%

  • SELBSTNUTZENDE WOHNEIGENTÜMER
  • MIT ZU VERSTEUERNDE HAUSHALSEINKOMMEN VON < 40.000 EURO


Max. Investitionssumme für 1. Wohneinheit 30.000 Euro
ab 2. Wohneinheit je 15.000 Euro, ab 7 Wohneinheiten je 8.000 Euro
Max. Förderung für 1. Wohneinheit:
70% Zuschuss = 21.000 Euro